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Filesharing Abmahnung

Anwalt für Urheberrecht & Filesharing Abmahnungen aus Oberhausen

Filesharing Abmahnung im Urheberrecht und Medienrecht

Eine Filesharing Abmahnung im Urheberrecht & Medienrecht stellt die (meist anwaltliche) Aufforderung eines Urheberrechtsinhabers gegenüber dem Anschlussinhaber dar, es zu unterlassen, künftig das in der Abmahnung angegebene Werk (z.B. Musik, Film, TV-Serie, Software, eBook) öffentlich zugänglich zu machen oder es Dritten zu ermöglichen, die Datei über den eigenen Anschluss öffentlich zugänglich zu machen.Auch wenn häufig von „illegalen Downloads“ gesprochen wird: Gegenstand des Abmahnvorwurfs ist nicht der Download, sondern der Upload einer bestimmten Datei.

Anwalt für Urheberrecht - Anwaltskanzlei aus Oberhausen

Einstweilige Verfügung in Urheberrechte Filesharing Abmahnungen

Einstweilige Verfügungen sind gerichtliche Anordnungen

Im Gegensatz zur Abmahnung sind einstweilige Verfügungen gerichtliche Anordnungen, mit deren Hilfe in Filesharing fällen Urheberrechte ohne langes Hauptsacheverfahren auf schnelle Weise, dafür aber nur für einen begrenzten Zeitraum geschützt werden können. Die Anwaltskanzlei MARIS für Urheberrecht aus Oberhausen hilft Ihnen bei alle Fragen zum Thema urheberrechtliche und Filesharing Abmahnungen.

Anwalt für Filesharing Abmahnung im Urheberrecht
Anwalt für Urheberrecht aus Oberhausen und Urheberrechtliche Abmahnung

Verfahren wegen Urheberrechtsverletzungen und Unterlassungsanspruch

Einstweilige Verfügungen sind zulässig, wenn der Antragsteller neben seinem Rechtsanspruch auf Unterlassung ein besonderes Eilbedüfnis vorweisen kann, das man juristisch Dringlichkeit nennt. In Verfahren wegen Urheberrechtsverletzungen, die über Internet-Tauschbörsen begangen wurden, bejahen die Gerichte die Dringlichkeit hinsichtlich des Unterlassungsanspruchs nahezu immer mit der Begründung, dass die Rechteinhaber andernfalls dulden müssten, dass ihre Werke einer unbegrenzten Zahl von Internetnutzern illegal und ohne Bezahlung für einen längeren Zeitraum zur Verfügung gestellt würde. Ansprüche auf Zahlung von Anwaltskosten oder Schadenersatz werden dagegen als weniger dringend angesehen. Diese müssen normal eingeklagt werden, wenn der Abgemahnte nicht freiwillig zahlt.

Abmahnung wegen Filesharing P2P erhalten?

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, so zögern Sie nicht und kontaktieren uns für eine erste schnelle Einschätzung.

Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz für Ihre Abmahnung

Wir, die Fachanwalt Kanzlei MARIS Beraten und Vertreten Sie Bundesweit, u.a. in folgenden Abmahnungen

  • Abmahnungen – Musik (Alben, einzelne Titel/Songs)
  • Abmahnungen – Filmwerke

  • Abmahnungen – AGB’s, Impressum, Widerrufsbelehrung

  • Abmahnungen – Kartenausschnitten

  • Abmahnungen – Textplagiaten

  • Abmahnungen – Preisangabenverordnung / Grundpreisangabe

  • Abmahnungen – Verstoß gegen das ElektroG

  • Abmahnungen – Bildern, Fotografien

  • Abmahnungen bei Wettbewerbsverletzungen

  • Abmahnungen bei Markenverletzungen

  • Abmahnungen bei Gemeinschaftsgschmacksmusterverletzungen

  • Abmahnungen bei Designverletzungen

  • Abmahnungen bei Gebrauchsmusterverletzungen

  • Abmahnungen bei Patentverletzungen

  • Abmahnungen aus dem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz

  • Abmahnungen – Urheberrecht

  • Abmahnungen –  social media (Instagram, Facebook, YouTube, u.a.)

  • Abmahnungen – Influencer

  • Abmahnungen – Namensrecht

  • Abmahnungen – Datenschutz

  • Abmahnungen – Schleichwerbung

  • Abmahnungen – Irreführung

  • Abmahnungen – E-Commerce

  • Abmahnungen – Textilkennzeichnungsverordnung

  • Abmahnungen – Garantiewerbung

  • Abmahnungen – versicherter Versand

  • Abmahnungen – Nachahmung

  • Abmahnungen – Lebensmittelverordnung

  • Abmahnungen – fehlende Pflichtangaben

  • Abmahnungen – Vertragsstrafe

Haben Sie eine wettbewerbsrechtliche, eine urheberrechtliche, eine markenrechtliche, eine gemeinschaftsgeschmacksmusterrechtliche, designrechtliche, eine patentrechtliche oder eine gebrauchsmusterrechtliche Abmahnung erhalten?

Strafbewehrte Unterlassungserklärung, was ist das?

Um seinen Willen zur Unterlassung rechtlich glaubhaft zu versprechen, wird der Abgemahnte dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Außerdem soll er Schadenersatz zahlen und die Rechtsanwaltskosten der Abmahnkanzlei ersetzen. Meist wird eine pauschale Vergleichssumme angeboten und für den Fall der Nichtzahlung angekündigt, dass deutlich höhere Forderungen geltend gemacht machen.

Voraussetzung einer wirksamen Abmahnung ist, dass sich aus ihr das gerügte Verhalten ohne weiteres erkennen lässt. Für den Verletzer muss ersichtlich sein, was ihm in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht vorgeworfen wird.

Abmahnung wegen Filesharing P2P erhalten?

Beim Datentausch auf einer Filesharing-Plattform wie z.B. Emule, edonkey oder BitTorrent ertappt? Oder gar ganz zu Unrecht eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten?

Die Welle der Filesharing Abmahnungen gegen Tauschbörsennutzer geht weiter und hat kein Ende in Sicht. Daran hat das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken nichts geändert. In inhaltlich nahezu identischen Schreiben wird den Abgemahnten vorgworfen, MP3s, Computerspiele, Filme, Serien, Musikdateien, Musiktitel über Filesharing-/P2P-Software Dritten zum Download zur Verfügung gestellt zu haben.

Anwaltliche Prüfung für urheberrechtliche Filesharing Abmahnung

Die Abmahnschreiben sind meist mit sehr kurzen Fristen versehen. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Schadensersatz sowie Erstattung der Rechtsanwaltskosten. Problematisch ist dabei, dass die meist beigefügte Unterlassungserklärung für den Abgemahnten nachteilhafte Folgen enthalten. Die vorgefertigten Unterlassungserklärungen sollten daher niemals ohne anwaltliche Prüfung abgegeben werden.

Auswahl aktueller Filesharing Abmahnungen – Abmahnkanzleien

Gegen folgende Filesharing – Abmahnungen hat die Kanzlei MARIS ihre Mandanten bereits beratend, außergerichtlich und/oder gerichtlich unterstützt:

  • AEGIS Multimedia Protection GmbH vertreten durch die Kanzlei Law-Service Dormagen, Rechtsanwalt Eugen Reznitskiy

  • Astragon Software GmbH vertreten durch NIMROD Rechtsanwälte Bockslaff & Scheffen

  • Akson Studio sp.zo.o vertreten durch Rechtsanwälte Kornmeier & Partner

  • Bastei Lübbe AG vertreten durch Rechtsanwälte Waldorf Frommer

  • BB Video GmbH vertreten durch Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter & Beller

  • Chmiel Consulting vertreten durch Jur-Law, Rechtsanwalt Sebastian Wulf

  • Constantin Film Verleih GmbH vertreten durch Rechtsanwälte Waldorf Frommer

  • DBM Videovertrieb GmbH vertreten durch Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter & Beller

  • DigiRights Administration GmbH vertreten durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin

  • Elegant Angel Productions vertreten durch Rechtsanwälte FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

  • Elite Film AG vertreten durch Rechtsanwälte Schutt, Waettke

  • Embassy of Music GmbH vertreten durch Rechtsanwälte Kornmeier & Partner

  • EMI Music Germany GmbH vertreten durch Rechtsanwälte Rasch

  • Eronite Media Ltd. vertreten durch Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk

  • GSDR GmbH vertreten durch Rechtsanwälte Kornmeier & Partner

  • INO Handels & Vertriebs GmbH vertreten durch Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter & Beller

  • I-ON New Media GmbH vertreten durch Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

  • Kindervater, Büller vertreten durch Rechtsanwälte FAREDS Rechtsanwalstgesellschaft mbH

  • Klimpel, Balk, Ehrlich vertreten durch Rechtsanwälte Scharnberg Hahn Bergmann PartG

  • Koch Media GmbH vertreten durch rka Rechtsanwälte

  • Malibu Media LLC, vertreten durch Rechtsanwälte FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

  • Malvin Salgado/Social Eye Player vertreten durch Rechtsanwälte Lutz Schröder

  • MG Premium Ltd., Zypern, vertreten durch IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

  • M.I.C.M. & Consulting Ltd. vertreten durch Rechtsanwälte Negele, Zimmer, Greuter & Beller

  • Mec-Early Entertainment GmbH vertreten durch die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg

  • MFA+Fimlditribution e.K. vertreten durch Rechtsanwälte Baumgarten Brandt

  • Musicstarter GmbH & Co. KG, vertreten durch Rechtsanwälte Kornmeier & Partner

  • rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH, vertreten durch die RA’e NIMROD

  • reFX Audio Software Inc., vertreten durch die Kanzlei WeSaveYourCopyrights RA GmbH

  • RGF Productions Limited vertreten durch die Anwaltskanzlei Munderloh

  • Schneider & de Teba Költerhoff GbR vertreten durch Redchtsanwälte FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

  • Selfmade Records vertreten durch Rechtsanwälte Bindhardt & Lenz

  • Senator Film Verleih GmbH vertreten durch Rechtsanwälte Sasse & Partner

  • Sony Music Entertainment Germany GmbH vertreten durch Rechtsanwälte Waldorf Frommer

  • Spinnin Records BV vertreten durch die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg

  • Splendid Film GmbH vertreten durch Rechtsanwälte Sasse & Partner

  • Steengard vertreten durch Rechtsanwälte FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

  • Styleheads Gesellschaft für Entertainment mnH vertreten durch WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

  • Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft vertreten durch Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München

  • Tiberius Film GmbH & Co. KG vertreten durch Rechtsanwälte Waldorf Frommer

  • tonpool Medien GmbH vertreten durch Rechtsanwälte Zimmermann & Decker

  • Track by Track Records UG vertreten durch Rechtsanwälte FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

  • Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH vertreten durch Rechtsanwälte Waldorf Frommer

  • Ultra Records, LLC verterten durch die Rechtsanwälte Konrmeier & Partner in Frankfurt am Main

  • Universum Film GmbH, vertreten durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München

  • Universal Music GmbH vertreten durch Rechtsanwälte Rasch

  • Uptunes GmbH vertreten durch WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

  • Verlagsgruppe Random House GmbH vertreten durch Rechtsanwälte Waldorf Frommer

  • Volker Sonntag vertreten durch Rechtsanwälte Faustmann & Mielke

  • Warner Bros. Entertainment GmbH vertreten durch Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München

  • Warner Music Group Germany Holding GmbH vertreten durch Rechtsanwälte Rasch

  • Wolfgnag Embacher Filmproduktion vertreten durch Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk

  • WVG Medien GmbH vertreten durch Rechtsanwälte Sasse & Partner

  • Zooland Music GmbH vertreten durch WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

    und andere

Bitte beachten Sie, dass die Liste keine Wertung über den Gegner oder eine Auskunft darüber gibt, ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt war oder nicht. Das Ergebnis der Beratung bzw. des Verfahrens unterliegt selbstverständlich der anwaltichen Schweigepflicht.