Prüfen Sie zunächst, ob wirklich eine Markenverletzung gegeben ist. Bevor Sie eine Abmahnung aussprechen und ein entsprechendes Muster verwenden, muss mit Sicherheit feststehen, dass tatsächlich auch eine Verletzung Ihrer Marke gegeben ist. Eine unberechtigte und vorschnelle Abmahnung kann schnell zum Boomerang werden, nämlich dann, wenn der Abgemahnte die Abmahnung anwaltlich als unberechtigte Schutzrechtsverwarnung zurückweisen lässt. Hier können dem Abmahnenden schnell Kosten über 2.000 € entstehen.
Wenn Sie nach eigener oder anwaltlicher Prüfung sicher sind, dass eine Markenverletzung begangen wurde, sollten Sie zunächst den Verstoß dokumentieren. Machen Sie Screenshots, Bilder oder Testkäufe. Ziehen Sie ggf. Zeugen dazu, die die Markenverletzung bezeugen können. In einem zweiten Schritt kann dann die Abmahnung ausgesprochen werden. Es muss die Marken richtig angegeben werden. Eine Unterlassungserklärung müssen Sie nicht mitschicken. Wichtig ist, dass der Zugang der Abmahnung sichergestellt wird. Eine Abmahnung per E-Mail reicht nicht aus. Des Weiteren müssen Sie eine Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung setzen. Diese Frist muss angemessen sein. Eine Frist von 2 Wochen ist regelmäßig angemessen.