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Wettbewerbsrecht

Anwalt für Wettbewerbsrecht und unlauteren Wettbewerb - UWG

Wettbewerbsrecht Anwaltskanzlei MARIS aus Oberhausen

Deine Anwaltskanzlei MARIS aus Oberhausen für Wettbewerbsrecht! Als Ihrer Anwalt berate und vertrete ich Sie zum Thema Wettbewerbsrecht und Wettbewerbsrechtliche Angelegenheiten.

Das Wettbewerbsrecht beinhaltet Regelungen zur Gewährleistung eines fairen wirtschaftlichen Wettbewerbs.
Als Wettbewerbsrecht im engeren Sinne werden die Normen bezeichnet, die unlautere Verhaltensweisen eines Unternehmens zum Schutz seiner Mitbewerber und der Kunden untersagen, d.h. das Recht des unlauteren Wettbewerbs (UWG).
In Abgrenzung dazu umfasst das Wettbewerbsrecht im weiteren Sinne auch die Regelungen zur Vermeidung marktbeherrschender Zusammenschlüsse und anderer wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen (Kartellrecht). Rechtsgrundlage des Wettbewerbsrechts i.e.S. ist hauptsächlich das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Daneben finden sich Vorschriften u.a. im Markengesetz.

Wettbewerbsrecht Anwalt aus Oberhausen

Wettbewerbsrecht oder Recht der Werbung - Was regelt dass?

Damit regelt in erster Linie das Wettbewerbsrecht auch das Recht der Werbung. Das Wettbewerbsrecht erfasst aber auch Konstellationen, die über das Werben für Produkte und Dienstleistungen hinausgeht. Im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb werden nicht nur die Regeln der Werbung aufgestellt.

 
Anwalt für Wettbewerbsrecht in Oberhausen - Unlauterer Wettbewerb
Anwalt für Wettbewerbsrecht Oberhausen NRW

Wettbewerbsverbot: Was verbietet das Wettbewerbsrecht?

Was bedeutet Wettbewerbsverbot? Durch das Wettbewerbsrecht werden insbesondere Mitbewerber, Verbraucher sowie sonstige Marktteilnehmer vor unlauterem Wettbewerb geschützt. Auch die Allgemeinheit hat ein Interesse an unverfälschtem Wettbewerb, welche deshalb vom Wettbewerbsrecht ebenfalls geschützt wird.

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung? Anwaltskanzlei für Wettbewerbsrecht aus Oberhausen

Kanzlei für Wettbewerbsrecht / unlauteren Wettbewerb (UWG)

Das Wettbewerbsrecht verbietet unlauteren Wettbewerb bzw. unlautere geschäftliche Handlungen. Das Verbot der unlauterer geschäftlicher Handlungen wird im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

mit einem differenzierten Normensystem ausgestaltet. Neben allgemeinen, generalklauselartigen Verboten existieren weitere, teilweise sehr spezielle Regelungen. Es lassen sich insoweit der Abnehmerschutz, der Konkurrenten- / Mitbewerberschutz, Rechtsbruch, vergleichende Werbung und unzumutbare Belästigung unterscheiden.

Die Anwaltskanzlei Maris für Wettbewerbsrecht aus Oberhausen ist bundesweit für Sie tätig.

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

Im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb werden einerseits unlautere Handlungen definiert und verboten. Verstöße gegen diese Vorgaben führen vor allem zu Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen. Auch Schadenersatz und weitere Ansprüche sind möglich und im Gesetz geregelt. Außerdem enthält das Gesetz Strafnormen mit besonderen Regelungen zu strafbaren (Wettbewerbs-) Handlungen. Verstöße gegen die Strafnormen werden mit Geld- oder Freiheitsstrafe sanktioniert.

Wettbewerbsrechtliche Regelungen im UWG

Im deutschen Recht umfasst das Wettbewerbsrecht sowohl das Kartellrecht als auch das Lauterkeitsrecht. Letzteres ist eine zusammenfassende Bezeichnung für alle Regeln, die unlautere Handlungen in der Wirtschaftswelt unterbinden sollen. Darunter fällt neben dem gewerblichen Rechtsschutz, welcher insbesondere das Patent- und Markenrecht betrifft, vor allem das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Darin heißt es in § 1:

Dieses Gesetz dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb.

Durch diese Generalklausel sind alle sittenwidrigen Wettbewerbshandlungen verboten. Dabei verstößt nicht jeder per se gegen das Gesetz, der sich unfair verhält. Die jeweilige Tat muss einen ethisch anstößigen Charakter haben. Je nach Art des Gewerbes sind zur Beurteilung des Tatbestandes unterschiedliche Maßstäbe zu verwenden.

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung im UWG Gesetz

Viele Unternehmen werden im Verlauf ihres Bestehens mit der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung eines Konkurrenten oder z.B. eines Wettbewerbsvereins konfrontiert. Eine Abmahnung kann zum Beispiel wegen irreführender Werbung mit Testergebnissen bzw. Firmenstandorten, einer falschen Widerrufsbelehrung oder dem Angebot von Nachahmungen eingehen.

Wer darf abmahnen im Wettbewerbsrecht?

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung darf nur im geschäftlichen Verkehr, also unter Unternehmern ausgesprochen werden. Privatpersonen können keine Wettbewerbsverletzungen begehen.

Abmahner und Abgemahnter müssen Mitbewerber sein, was der Fall ist, wenn sie miteinander in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis stehen (§ 2 Nr. 3 UWG).

Neben Mitbewerbern dürfen nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG auch bestimmte Verbände bzw. Wettbewerbsvereine Abmahnungen aussprechen.

Das Europäische Wettbewerbsrecht

Die Wettbewerbsvorschriften der EU sind so konzipiert, dass sie faire und gleiche Bedingungen für die Unternehmen gewährleisten und gleichzeitig ausreichend Raum für Innovation, einheitliche Normen und die Entwicklung kleiner Unternehmen lassen.

Die Europäische Kommission kontrolliert und untersucht wettbewerbsfeindliche Praktiken, Fusionen und staatliche Beihilfen, um Unternehmen in der EU faire Wettbewerbsbedingungen und europäischen Verbrauchern eine angemessene Auswahl und faire Preise zu garantieren.

Ihr Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht - Anwaltskanzlei MARIS aus Oberhausen

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