Patentverletzung und Ansprüche auf Unterlassung, Schadenersatz
Folgen einer Patentverletzung
Die Folgen einer Patentverletzung können erhebliche Ansprüche auf Unterlassung, Schadenersatz bis hin zur Strafbarkeit sein. Neben Unterlassungsansprüchen, Schadensersatzforderungen und eines Vorlage- und Besichtigungsanspruchs ist es dem Patentinhaber von Gesetzeswegen her außerdem erlaubt, eine Vernichtung der patentverletzenden Erzeugnisse zu fordern.
Was ist bei Patentverletzung zu beachten?
Verteidigung gegen angebliche Patentverletzung
Sollten Sie selbst einmal wegen einer angeblichen Patentverletzung in Anspruch genommen worden sein, verteidigen wir Sie, notfalls auch gerichtlich. Prozesse, die eine Patentverletzung zum Thema haben, sind in der Regel äußerst komplex. Neben der Kenntnis der Gesetzeslage ist insbesondere auch eine Kenntnis von der einschlägigen Rechtsprechung des zuständigen Patentgerichts notwendig. Fragen Sie unsere Kanzlei für Patentrecht und für Patentverletzungen nach einer ersten Einschätzung zur Rechtslage in Ihrem Fall.
Anwaltskanzlei für Patentrecht aus Oberhausen
Wie wird eine Patentverletzung gerichtlich verfolgt?
Mit einer Patentverletzungsklage kann der Patentinhaber seine Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz gegen den Patentverletzter gerichtlich geltend machen. Für Patentstreitsachen sind in erster Instanz spezielle Kammern bestimmter Landgerichte zuständig. Als Anwaltskanzlei für Patentrecht aus Oberhausen, Beraten und Vertreten wir Sie Bundesweit