Gebrauchsmusterverordnung (GebrMV) und Gebrauchsmustergesetz (GebrMG)
Warum ist Gebrauchsmuster anmelden wichtig?
Das Gebrauchsmuster schützt gewerblich anwendbare Erfindungen, wie technische Erfindungen, chemische Stoffe, Nahrungs- und Arzneimittel und mehr. Jegliche Verfahren allerdings, sind nicht geschützt. Es unterliegt der Gebrauchsmusterverordnung (GebrMV) und dem Gebrauchsmustergesetz (GebrMG).
Gebrauchsmusterschutz und Schutzvoraussetzungen des Gebrauchsmusters
Wie lange ist Gebrauchsmuster gültig?
Einen Gebrauchsmusterschutz gibt es erst für drei Jahre. Er kann auf höchstens zehn Jahre verlängert werden. Ein Patent kann dagegen bis zu zwanzig Jahre geschützt werden. Die sachlichen Schutzvoraussetzungen wie Neuheit und Erfindungshöhe werden beim Gebrauchsmuster zunächst nicht geprüft.
Patent oder Gebrauchsmuster Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt
Was kostet ein Gebrauchsmuster Anmeldung?
Sicherlich haben Sie schon einmal gehört, dass das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) Gebühren für die Anmeldung eines Patents verlangt. Allein bei der Anmeldung sind schon mehrere Kostenfaktoren zu berücksichtigen. Z.B. sollte vor der eigentlichen Patent oder Gebrauchsmuster Anmeldung immer die Recherche stehen, um sicherzugehen, dass Ihre Erfindung nicht zum Stand der Technik gehört, um darauf ein Patent zu erhalten.