Marken dagegen genießen starken Schutz und sind unbegrenzt verlängerbar. Marken sind Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr zur Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen benutzt werden und dazu dienen, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden. Dabei kommt einer Marke die Herkunftsfunktion, die Werbe- und die Garantiefunktion zugute. Eine Wort-, und / oder Bildmarke, Formmarke, Positionsmarke muss im Kern Unterscheidungskraft aufweisen und darf nicht beschreibend sein. Der Markenschutz verleiht dem Inhaber der Marke ein Monopolrecht an dem Kennzeichen für eine bestimmte Ware und / oder Dienstleistung. Das Monopolrecht schützt den Inhaber vor identischen und ähnlichen Zeichen für identische und ähnliche Produkte. Der Markenschutz erstreckt sich bei bekannten Marken vor Ausbeutung der Wertschätzung oder der Unterscheidungskraft. Es besteht eine Benutzungspflicht von fünf Jahren. Der Markeninhaber kann Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft, Beseitigungs– und Vernichtungsansprüche, Rückrufansprüche aus den Vertriebswegen geltend machen. Die notwendige Maßnahmen sind das Überwachen neuer Markenanmeldung, neuer Fiirmengründungen, Grenzbeschlagnahmeanträge gegen Import von Piraterieware. Der ausschlaggebende Nachteil allerdings liegt bei den beschränkten Schutzmöglichkeiten für Modeneuheiten und den damit verbundenen Kosten.