Anwaltskanzlei für Markenrecht aus Oberhausen für Ihre Markenüberwachung
Markenüberwachung Treffer gegen die neue Markenanmeldung?
Wenn die Markenüberwachung einen „Treffer“ ergibt, werden Sie in jedem Fall einige Entscheidungen Treffen müssen. Eine ist ob und in welcher Weise ein rechtliches Handeln gegen die neue Markenanmeldung geboten ist. So kann sich das Aussprechen einer Abmahnung, das Einlegen eines Widerspruchs gegen die jüngere Anmeldung oder der Abschluss einer Vorrechts- oder Abgrenzungsvereinbarung anbieten. Als Ihre Anwaltskanzlei für Markenrecht aus Oberhausen bieten wir Bundesweit eine kompetente Beratung zum Thema Markenüberwachung und Markenschutz.