Geschmacksmusterschutz - Geschmacksmuster Rechtsverletzung durch Dritte
Was tun beim Geschmacksmuster Rechtsverletzung?
Sollte es vorkommen, dass ein Geschmacksmuster auf einen Nichtberechtigten eingetragen ist, so kann der Inhaber des Rechts von dem Nichtberechtigten z.B. die Übertragung des Geschmacksmusters auf sich verlangen oder auch, dass das Muster des Nichtberechtigten gelöscht wird.
Der Inhaber von Geschmacksmusterschutz hat auch die Möglichkeit gegen den unberechtigten Gebrauch durch einen Dritten vorzugehen. Hierbei kommt unter anderem ein Anspruch auf Beseitigung der Beeinträchtigung (d.h. den Gebrauch) und eine Unterlassung des Gebrauchs in Frage. Unter weiteren Voraussetzungen kann ein Dritter sogar Schadenersatzpflichtig gegenüber dem Inhaber des Rechts sein. Weiterhin hat der Urheber den Anspruch, sofern eine Geschmacksmuster Rechtsverletzung durch Dritte vorliegt, deren Erzeugnisse vernichten zu lassen.