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Markenanmeldung

Markenanmeldung von Markenanwalt & Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Ihre Marke anmelden lassen
von einem Anwalt für Markenrecht

Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und spezialisierter Anwalt für Markenrecht oder anders Markenanwalt entwickeln wir gerne Ihre Markenstrategien.

Angefangen bei der Markenanmeldung, begleiten wir Sie ganzheitlich zum Thema Markeneintragung!
Das Ziel: Der Schutz von Marke, Kennzeichen und Logo Ihres Unternehmens.

Markenrecht & Markenschutz von Anwaltskanzlei MARIS aus Oberhausen

Markenanmeldung & Markeneintragung: Wieso es so wichtig ist

Marken können extrem wertvoll werden. Damit kein Konkurrent von Ihrer erfolgreich etablierten Marke profitiert, ist es wichtig, diese schützen zu lassen.

Eine Marke ist nach Markenanmeldung und erfolgreicher Markeneintragung geschützt. Nur dann kann Dritten die unrechtmäßige Nutzen verboten werden.

Die Anwaltskanzlei MARIS für Markenrecht aus Oberhausen übernimmt gerne Ihren Markenschutz.

Ihr Markenanwalt - Markenanmeldung - Markeneintragung von Markenrecht Anwalt

Markenrecherche, Markenanmeldung, Abmahnung im Markenrecht oder Markenrechtsverletzung

Klassen der Markenanmeldung im Markenrecht & Markenschutz

Möchten Sie eine Markenanmeldung für Deutschland, eine EU Marke Anmelden oder direkt eine internationale Markeneintragung? Wir bieten für einen besseren Markenschutz eine professionelle Markenrecherche und Markenüberwachung vor und nach der Markeneintragung an.

Oder benötigen Sie Hilfe vielleicht zum Thema Abmahnung im Markenrecht und Markenrechtsverletzung? Als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und spezialisierte Anwaltskanzlei für Markenrecht aus Oberhausen Beraten wir und Vertreten Sie Bundesweit 

Für Deutschland Markenanmeldung von einem Markenanwalt

Markenanmeldung für Deutschland

Sie brauchen einen Markenanwalt, um Ihre Markenanmeldung in Deutschland zu übernehmen und Ihren Firmennamen oder Produktnamen bundesweit zu schützen? Mit der Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt können Sie deutschlandweiten Markenschutz erhalten und so Ihre Marke monopolisieren und vor Missbrauch schützen. Sprechen Sie uns an.

Wir machen Ihnen gerne ein Angebot.

EU Marke - Europäische Markenanmeldung - Markenschutz

Europäische Markenanmeldung

Neben einer nationalen Markenanmeldung in Deutschland beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) kommt für europäische Anbieter immer auch die Anmeldung einer EU-Marke mit Markenschutz in allen 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in Betracht. Die Markenanmeldung wird beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante (Spanien) eingereicht. Sprechen Sie uns an. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot.

IR Marke - Internationale Markenanmeldung - Markeneintragung

Internationale Markenanmeldung

Sie möchten Ihre Marke nicht nur national, sondern auch international oder gar weltweit vor Nachahmern und unerlaubter Nutzung nachhaltig schützen? Dann ist die IR-Marke Ihre Wahl, eine internationale Markenanmeldung! Doch was versteht man eigentlich unter einer „IR“ Marke? Welche Vorteile bietet sie Ihnen und welche Kosten kommen auf Sie zu? Sprechen Sie uns an. Gerne beraten wir Sie in Bezug auf internationalen Markenrechtsschutz.

Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz - Markenrecht Anwalt aus Oberhausen

Rechtsberatung für Markenanmeldungen und Markeneintragungen im Markenrecht

Fragen wie lange gilt oder wie lange dauert und wieviel eine Markenanmeldung bzw. Markeneintragung, beantworten wir gerne.

Als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Anwalt für Markenrecht bietet die Anwaltskanzlei MARIS aus Oberhausen Bundesweite Rechtsberatung und Vertretung.

Wir bieten und empfehlen Ihnen auch eine professionelle Markenrecherche vor der Anmeldung Ihrer Marke beim zuständigen Patent- und Markenamt. So können Sie Ihre Marke vor zukünftige Markenrechtsverletzung schützen.

Markenanwalt aus Oberhausen für Markenanmeldung im Markenrecht

Weitere Fragen zum Thema Markenanmeldung

Wie lange gilt eine Markenanmeldung?

Eine Markenanmeldung oder Markenregistrierung gilt für einen Zeitraum von zehn Jahren, gerechnet ab dem Tag der Anmeldung (nicht der Eintragung). Gegen Zahlung einer Verlängerungsgebühr kann der Markenschutz jeweils um weitere zehn Jahre verlängert werden. Das Deutsche Patent- und Markenamt berechnet aktuell für die Verlängerung einer Marke mit bis zu drei Klassen 750,00 EUR. Die Höhe der Verlängerungsgebühr für eine Unionsmarke ist abhängig von der Anzahl der geschützten Klassen und beginnt bei 1450,- €. Die weiteren Staffelung können Sie beim EUIPO einsehen.

Was ist wichtig nach der Markenanmeldung?

Eine Marke muss innerhalb der ersten fünf Jahre ab Markenanmeldung (Benutzungsschonfrist) für die angemeldeten Waren und Dienstleistungen markenmäßig benutzt werden. Bei fehlender Benutzung (für einzelne Produkte) kann jeder Dritte nach Ablauf der fünfjährigen Benutzungsschonfrist die Löschung der Marke in Bezug auf die ungenutzten Markenteile verlangen bzw. Ansprüchen aus der Marke die Einrede der Nichtbenutzung entgegenhalten. Es gilt ein Benutzungszwang.

Wie lange dauert eine Markenaneintragung?

Markenanmeldungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) dauern in der Regel ca. drei – vier Monate. Vor dem Amt der europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) kann das Anmeldeverfahren auch länger dauern. Die Eintragungsphase verlängert sich, falls das Markenamt Rückfragen zur Anmeldung hat, z.B. zur Fassung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses aufgrund der Verwendung eigener Formulierungen. 

Was kostet eine Markenanmeldung?

Die Kosten einer Markenanmeldung hängen von mehreren Faktoren ab, insbesondere davon, ob die Marke nur mit Wirkung für Deutschland oder (auch) für andere Länder registriert werden soll. Der zweite wesentliche Kostenfaktor betrifft die Frage, ob vor Anmeldung der Marke eine professionelle Markenrecherche durchgeführt werden soll. Zu trennen ist weiter zwischen den Gebühren des jeweiligen Markenamts und zusätzlich anfallenden Rechtsanwaltsgebühren.

Pro Markenanmeldung berechnet das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) eine Grundgebühr in Höhe von 300,00 € (290,00 € bei elektronischer Anmeldung). In dieser Grundgebühr enthalten sind drei Waren- bzw. Dienstleistungsklassen. Der Anmelder muss in der Markenanmeldung aber nicht zwingend drei Klassen angeben, möglich sind auch ein oder zwei Klassen.

Streitwert eines markenrechtlichen Widerspruchsverfahrens

Der Streitwert eines markenrechtlichen Widerspruchsverfahrens über eine deutsche Marke beträgt regelmäßig 50.000,00 €. Vor dem DPMA trägt der Markenanmelder nur seine eigenen Kosten, nicht auch die der Gegenseite (Ausnahme: bösgläubige Markenanmeldung). Anders bei einer Unionsmarke: hier trifft das EUIPO meist eine Kostenentscheidung, wonach der Unterliegende neben dem eigenen Aufwand auch die Kosten der Gegenseite tragen muss. Tendenziell ist bei Unionsmarken außerdem von einem höheren Streitwert auszugehen.

Wie funktioniert Widerspruch gegen eine Markenanmeldung

Hat das Markenamt die Markenanmeldung akzeptiert, veröffentlicht es die Anmeldung. Im Anschluss kann jeder Dritte binnen Frist von drei Monaten gegen die Marke Widerspruch einlegen, z.B. wegen Verwechslungsgefahr zwischen der neuen Marke und einer bestehende Marke. Das europäische Markenamt (EUIPO) erlaubt es, den Widerspruch sogar präventiv vor Veröffentlichung der Marke einzureichen. Der Lauf der Widerspruchsfrist beginnt ab dem Datum der Veröffentlichung (nicht dem Datum der Markenanmeldung). Der Widerspruch  muss gegenüber dem jeweiligen Markenamt erklärt werden. Außerdem muss die Widerspruchsgebühr innerhalb der Widerspruchsfrist auf dem Konto des Markenamts eingehen.