Die Kosten einer Markenanmeldung hängen von mehreren Faktoren ab, insbesondere davon, ob die Marke nur mit Wirkung für Deutschland oder (auch) für andere Länder registriert werden soll. Der zweite wesentliche Kostenfaktor betrifft die Frage, ob vor Anmeldung der Marke eine professionelle Markenrecherche durchgeführt werden soll. Zu trennen ist weiter zwischen den Gebühren des jeweiligen Markenamts und zusätzlich anfallenden Rechtsanwaltsgebühren.
Pro Markenanmeldung berechnet das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) eine Grundgebühr in Höhe von 300,00 € (290,00 € bei elektronischer Anmeldung). In dieser Grundgebühr enthalten sind drei Waren- bzw. Dienstleistungsklassen. Der Anmelder muss in der Markenanmeldung aber nicht zwingend drei Klassen angeben, möglich sind auch ein oder zwei Klassen.