Verstoß gegen den Designschutz, wie vorgehen?
Der Gesetzgeber räumt dem Entwerfer durch das DesignG diverse Möglichkeiten ein, gegen Rechtsverletzungen vorzugehen. Ziel dieser Ansprüche ist sowohl die Vermeidung weiterer Verstöße als auch die Entschädigung des Designers. Welche Ansprüche unter anderem geltend gemacht werden können, zeigt die nachfolgende Auflistung:
- Beseitigung
- Unterlassung
- Schadensersatz
- Vernichtung
- Rückruf
- Überlassung
Diese Ansprüche werden meist in Form einer Abmahnung eingefordert. Dabei handelt es sich um eine zivilrechtliche Maßnahme zur Prozessvermeidung, es wird also eine außergerichtliche Einigung angestrebt. Im Zuge der Abmahnung wird von dem Rechtsverletzer in der Regel die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung einer Entschädigung gefordert.
Außerdem besteht die Möglichkeit, die Einfuhr von Gütern, die gegen den Designschutz verstoßen, durch den Zoll zu verhindern. Sollten all diese Maßnahmen nicht den erhofften Erfolg bringen, können die Ansprüche auf ein bestimmtes Design auch vor Gericht durchgesetzt werden.