Abmahnung im Patentrecht wegen Patentverletzung - Patentinhaber Rechte
Patentrechtliche Abmahnung - Wer kann Abmahnen?
Wer eine Patentrechtliche Abmahnung wegen Patentverletzung erhalten hat, sollte zuerst prüfen, ob es sich wirklich um eine Abmahnung handelt oder nur um eine sogenannte Berechtigungsanfrage.
Der Patentinhaber hat ein Recht auf eine Abmahnung im Patentrecht. Er muss seiner Abmahnung keine Kopie des geltend gemachten Patents beifügen. Das geltend gemachte Patent muss aber unmissverständlich bezeichnet werden, so dass der Abgemahnte es sich leicht beschaffen kann. Darüber hinaus ist die Abmahnung wegen Patentverletzung nur dann berechtigt, wenn das Patent auch wirklich „hält“, d. h. in dem Umfang rechtsbeständig ist, der erforderlich ist, um den Vorwurf der Patentverletzung zu stützen.