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Gebrauchsmuster

Gebrauchsmuster Anmelden von Anwalt für Patentrecht aus Oberhausen

Gebrauchsmuster Anmeldung von Anwaltskanzlei für Patentrecht in Oberhausen

 

Die Anwaltskanzlei Maris in Oberhausen – Fachanwaltskanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz berät Sie in allen Belangen des Patentrechts und Gebrauchsmuster Anmeldungen oder Verletzungen.

 

Gebrauchsmuster Anmelden? Patentrecht Anwalt Kanzlei aus Oberhausen

Was schützt ein Gebrauchsmuster im Patentrecht?

Patente und Gebrauchsmuster schützen technische Erfindungen

Rechte für Patente und Gebrauchsmuster schützen alle technische Erfindungen, die neu sind. Neu auf einer erfinderischen Tätigkeit (beim Gebrauchsmuster: erfinderischer Schritt) beruhen und gewerblich anwendbar sind. Das Patentrecht verleiht ihrem Inhaber das räumlich und zeitlich befristete Privileg, ganz allein über die Erfindung zu verfügen.
Rechtsanwalt Kanzlei für Markenrecht und Urheberrecht in Oberhausen im Ruhrgebiet

Patent oder Gebrauchsmuster anmelden?

Möchten Sie ein Patent oder Gebrauchsmuster anmelden?, Zögern Sie nicht und kontaktieren uns für eine erste schnelle Einschätzung.

Gebrauchsmusterverordnung (GebrMV) und Gebrauchsmustergesetz (GebrMG)

Warum ist Gebrauchsmuster anmelden wichtig?

Das Gebrauchsmuster schützt gewerblich anwendbare Erfindungen, wie technische Erfindungen, chemische Stoffe, Nahrungs- und Arzneimittel und mehr. Jegliche Verfahren allerdings, sind nicht geschützt. Es unterliegt der Gebrauchsmusterverordnung (GebrMV) und dem Gebrauchsmustergesetz (GebrMG).

Gebrauchsmusterschutz und Schutzvoraussetzungen des Gebrauchsmusters

Wie lange ist Gebrauchsmuster gültig?

Einen Gebrauchsmusterschutz gibt es erst für drei Jahre. Er kann auf höchstens zehn Jahre verlängert werden. Ein Patent kann dagegen bis zu zwanzig Jahre geschützt werden. Die sachlichen Schutzvoraussetzungen wie Neuheit und Erfindungshöhe werden beim Gebrauchsmuster zunächst nicht geprüft.

Patent oder Gebrauchsmuster Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt

Was kostet ein Gebrauchsmuster Anmeldung?

Sicherlich haben Sie schon einmal gehört, dass das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) Gebühren für die Anmeldung eines Patents verlangt. Allein bei der Anmeldung sind schon mehrere Kostenfaktoren zu berücksichtigen. Z.B. sollte vor der eigentlichen Patent oder Gebrauchsmuster Anmeldung immer die Recherche stehen, um sicherzugehen, dass Ihre Erfindung nicht zum Stand der Technik gehört, um darauf ein Patent zu erhalten.