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Urheberrechtsverletzung

Urheberrechtsverletzung im Urheberrecht? Anwaltskanzlei aus Oberhausen

Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz und Anwalt für Urheberrecht

Urheberrechtsverletzung begangen? Als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Anwalt für Urheberrecht aus Oberhausen beraten und vertreten Sie bundesweit in Urheberrechtliche Angelegenheiten.

Urheberrechtsverletzung: Welche Folgen sind zu erwarten?

Es ist auf den ersten Blick nicht immer direkt zu erkennen, ob es sich bei einem Foto, einer Melodie oder einem Text um ein durch das Urheberrecht geschütztes Werk handelt. Deshalb gilt bei der Verwendung von Daten und Dateien aus fremden Quellen besondere Vorsicht, denn eine Urheberrechtsverletzung kann teuer werden!
Als Anwalt für Urheberrecht beraten wir Sie gerne. Sprechen Sie uns an.

Was ist Urheberrechtsverletzung im Urheberrechtsgesetze?

Bei einer Urheberrechtsverletzung handelt es sich um einen Verstoß gegen das Urheberrecht. Der Begriff beschreibt dabei meist die Missachtung der im deutschen Urheberrechtsgesetze (UrhG) aufgeführten Verwertungsrechte.

Verwertungsrechte und Vergütung des Urhebers

Ziel der Verwertungsrechte ist es, die finanzielle Vergütung des Urhebers zu sichern und das Werk zu schützen. So darf der Urheber als einzige Person darüber entscheiden, was mit seinem Werk geschieht und in welcher Form dieses verwendet wird. Die Verwertungsrechte bleiben immer beim Schöpfer, eine Übertragung ist erst nach dem Tod an dessen Erben möglich.

Urheberrechtsverletzung - Anwalt für Urheberrecht

Anwaltskanzlei MARIS - Anwalt für Urheberrecht aus Oberhausen

Wann erhält der Geschädigte Kenntnis von der Urheberrechtsverletzung?

Nach § 199 BGB ist dies der Fall, wenn der Name und die Anschrift des Schädigers leicht zu ermitteln sind und der Betroffene diese erhält bzw. bei den Behörden erfragen könnte. Bei Verstößen im Internet ist dies beispielsweise der Fall, wenn dem Geschädigten die IP-Adresse des Pflichtverletzers bekannt ist. Voraussetzung ist natürlich, dass der Urheber erst von der Verletzung erfährt, vorher beginnt auch die Frist nicht zu laufen.

Fragen zu Thema Urheberrechtsverletzung? Kontaktieren Sie die Anwaltskanzlei MARIS aus Oberhausen. Wir Beraten und Vertreten Sie Bundesweit als Ihr Anwalt für Urheberrecht.

Anwaltskanzlei MARIS - Anwalt - Urheberrecht in Oberhausen

Ihr Anwalt für Urheberrecht und Verstoß wegen Urheberrechte

Bei einer Urheberrechtsverletzung handelt es sich um einen Verstoß gegen das Urheberrecht. Der Begriff beschreibt dabei meist die Missachtung der im deutschen Urheberrechtsgesetze (UrhG) aufgeführten Verwertungsrechte.

Anwalt für Urheberrecht aus Oberhausen und Urheberrechtliche Abmahnung

Antworten zu Urheberrechtsverletzungen, Raubkopie und Abmahnung wegen Urheberrechte

Urheberrechtlich geschütztes Werk und Raubkopie oder illegale Kopie

Wird ein urheberrechtlich geschütztes Werk kopiert, ist von einer Raubkopie die Rede. Eine illegale Kopie kann dabei nicht nur von Büchern, Bildern oder Fotos angefertigt werden, sondern auch von Filmen, Musik oder Computerprogrammen.

Wer solch ein Werk gebraucht, zahlt in der Regel nicht für die Nutzung und erhält damit auch keine Nutzungsrechte. Darüber hinaus wird das geschützte Werk dann häufig noch weiter verbreitet.

Nicht nur diese unzulässige Nutzung und Verbreitung stellt einen Verstoß dar, sondern auch die Abänderung eines Werkes.

Welche rechtlichen Folgen kann die Verletzung vom Urheberrecht haben?

Wer ohne das Einverständnis des Urhebers dessen Werke veröffentlicht, verbreitet oder vervielfältigt, muss mit einer Strafe rechnen. Urheberrechtsverletzungen können sowohl zivil- als auch strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben. Bei einer Urheberrechtsverletzung ist es unerheblich, ob der Verstoß aufgrund von Fahrlässigkeit oder Vorsatz erfolgte. Eine juristische Ahndung ist auch dann möglich, wenn sich der Täter nicht bewusst ist, dass er Rechte verletzt.

Nach Urheberrechtsverletzung folgt häufig eine Abmahnung

Wird eine Urheberrechtsverletzung festgestellt, wird häufig zuerst eine Urheberrechtliche Abmahnung versendet. Dabei handelt es sich um eine Methode den Verstoß gegen das Urheberrecht außergerichtlich zu lösen. Ziel ist also eine sogenannte „Prozessvermeidung“. Die Abmahnung enthält den Hinweis auf ein fehlerhaftes Verhalten, die Anweisung dieses Verhalten zu unterlassen und ggf. die Forderung von Schadensersatz.

 

Verjährung und 3 Jahren Verjährungsfrist von Urheberrechtsverletzungen

Eine Verjährung im Urheberrecht beschreibt den Zeitpunkt, ab welchem es nicht mehr möglich ist, etwaige Ansprüche auf Schadensersatz oder Unterlassung durchzusetzen. Die Verjährungsfrist tritt abhängig vom Rechtsanspruch bei Urheberrechtsverletzungen nach drei bzw. zehn Jahren ein.