Abmahnung im Markenrecht?
Ihr Markenanwalt aus Oberhausen
Abmahnung, einstweilige Verfügung
oder Klage im Markenrecht?
Was kann man jetzt unternehmen?
Sie erhielten eine Abmahnung im Markenrecht wegen einer Markenrechtsverletzung? Noch eine einstweilige Verfügung oder Klage im Markenrecht? Als Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz gehört das Markenrecht bei der Anwaltskanzlei MARIS in Oberhausen zu einem unserer Spezialgebiete.
Als Ihr Markenanwalt, prüfen wir ob und in welchem Umfang die geltend gemachten Ansprüche berechtigt sind. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir im Anschluss eine passende Verteidigungsstrategie.
Abmahnung im Markenrecht wegen Markenrechtsverletzung?
Sie haben sich den idealen Namen für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung ausgedacht? Die passende Domain ist auch bereits registriert und der neue Internetauftritt realisiert?
Dann stellt eine plötzliche anwaltliche Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung eine herben Rückschlag dar. Sie können aufgefordert werden, die Benutzung von Namen und Domain sofort zu unterlassen sowie zudem eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Auch Schadensersatzzahlungen und Anwaltskosten in nicht unerheblicher Höhe kommen oft dazu.
Als Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz helfen wir Ihnen dabei, solche Situationen zu vermeiden und begleiten Sie.
IMarkenanwalt möchten wir das beste für Ihre Marke! Zudem erhalten Sie Lizenzverträge, mit denen Nutzungsrechte an Marken eingeräumt werden. Erfahren Sie zudem umfassende Hilfe bei der gerichtlichen und außergerichtlichenDurchsetzung Ihrer Kennzeichenrechte.
Markenanwalt für Abmahnung im Markenrecht wegen Markenrechtsverletzung
Ihr Markenanwalt für besseren Markenschutz
Wir beantworten gerne alle Fragen rund um die Themen Markenanmeldung und Markeneintragung. Wir bieten für einen besseren Markenschutz eine professionelle Markenrecherche und Markenüberwachung vor und nach der Markeneintragung an. Oder benötigen Sie vielleicht Hilfe zum Thema Abmahnung im Markenrecht wegen Markenrechtsverletzung? Als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und spezialisierter Markenanwalt aus Oberhausen Beraten und Vertreten wir Sie Bundesweit.
Ihre Anwaltskanzlei für besseren Markenschutz und alles zum Thema Abmahnung im Markenrecht.
Nur so können Sie frühzeitig reagieren und Ihre eingetragene Marke schützen. Genießen Sie das alleinige Recht, Ihre Marke für geschützte Waren oder Dienstleistungen benutzen zu dürfen (§ 14 Abs. 1 MarkenG).
Verbieten Sie anderen Unternehmern die Nutzung Ihrer Marke.
Markenrechtsverletzung für das Anbieten in markenverletzender Weise
Markenverletzung im Markenrecht
Eine typische Markenrechtsverletzungim Markenrecht stellt z.B. der Vertrieb von markenverletzenden Produkten oder das Anbieten von Dienstleistungen in markenverletzender Weise dar. Schon das Angebot reicht aus, es muss nicht zum Verkauf kommen.
Ein weiterer häufiger Grund zur markenrechtliche Abmahnung: Markeninhaber stören sich an einer zeitlich später angemeldeten Marke.
Abmahnfristen sind dabei sehr kurz bemessen. Wir bieten schelle Hilfe!
Recht für Abmahnung im Markenrecht als Markeninhaber
Markenrechtliche Abmahnung
Sie haben als Markeninhaber festgestellt, dass ein Dritter Ihre Marke bzw. eine verwechselbar ähnliche Kennzeichnung ohne Erlaubnis in markenmäßiger Weise für identische oder ähnliche Waren bzw. Dienstleistungen nutzt?
Dann können Sie eine markenrechtliche Abmahnung wegen Markenrechtsverletzungaussprechen lassen.
Wir helfen Ihnen als Markenrecht Anwalt dabei. Sprechen Sie uns an.
RECHTSANWÄLTIN JULIA MARIS aus Oberhausen - Ihr Markenanwalt
Abmahnung im Markenrecht Ihre Rechte
Anwaltskanzlei MARIS für Markenrecht aus Oberhausen
Wer hat das Recht eine markenrechtliche Abmahnung auszusprechen?
Eine Abmahnung im Bereich des Markenrechts stellt für den Empfänger eine unangenehme Überraschung dar. Dies liegt zum einen an den hohen Rechtsanwaltsgebühren, die erstattet werden sollen und zum anderen an den drohenden Vertriebsverboten sowie Schadensersatzforderungen.
Wichtig ist es dann, fachlich prüfen zu lassen, ob die ausgesprochene markenrechtliche Abmahnung berechtigt ist (Aktivlegitimation).
Die Rechtsanwältin Julia Maris, als Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz und spezialisierter Markenanwalt berät und vertritt Sie bundesweit bei markenrechtlichen Abmahnungen. Kontaktieren Sie Ihre Anwaltskanzlei MARIS für Markenrecht und Markenschutz aus Oberhausen.
Markenrechtliche Abmahnung -
Aktivlegitimation der Inhaber
Eine Aktivlegitimation kann nur der rechtmäßige Inhaber der Marke stellen oder derjenige, der über eine Markenlizenz verfügt (z.B. ein exklusiver Lizenznehmer).
Die Aktivlegitimation muss vom Abmahnenden häufig zusammen mit der Abmahnung belegt werden. Dafür ist die Vorlage der Markenurkunde oder ein entsprechender Auszug des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) erforderlich.
Dass der Abmahnende Inhaber der Marke ist, bedeutet jedoch keineswegs, dass die markenrechtliche Abmahnung berechtigt ist.
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