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Markenrechtsverletzung

Markenrechtsverletzung? Ihre Markenrecht Anwaltskanzlei Maris aus Oberhausen

Markenrechtsverletzung und Markenverstoß im Markenrecht

Die Anwaltskanzlei MARIS für Markenrecht aus Oberhausen berät Sie in Rechtsangelegenheiten zum Thema Markenrechte und Markenrechtsverletzung. Eine markenrechtliche Abmahnung ist meistens die folge beim begehen von  Markenverletzungen.

Markenrechtsverletzung im Markenrecht, was ist das?

Das Markenrecht gibt dem Markeninhaber das Recht, ein Zeichen zu monopolisieren. Er ist also der Einzige, der entscheiden darf, wer die Marke benutzen darf. Daher liegt eine Markenrechtsverletzung immer dann vor, wenn jemand die geschützte Marke gegen den Willen des Berechtigten verwendet. Dabei ist nicht nur die identische Benutzung, also Verwendung des Markennamen oder Markenlogos, eine Verletzungshandlung, sondern auch die Verwendung von ähnlichen Zeichen. Ebenso ist der Markenschutz nicht nur auf genau die Produkte beschränkt, die im Waren- und Dienstleistungsverzeichnis der Marke vermerkt sind. Es kann auch durch ähnliche Produkte die Marke verletzt werden.

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Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz und Anwalt für Markenrecht

Wer darf Abmahnen wegen Markenverletzung im Markenrecht?

Regelmäßig wird der Markeninhaber eine markenrechtliche Abmahnung wegen einer Markenverletzung aussprechen. Denn mit der Eintragung der Marke erwirbt der Inhaber das alleinige Recht, die Marke für die geschützten Waren und/oder Dienstleistungen zu benutzen. Als Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz und Anwalt für Markenrecht aus Oberhausen Beraten und Vertreten Sie Bundesweit

Weitere Antworten zum Thema Markenrechtsverletzung

Wir Beraten Sie gerne zu Fragen wie z.b. ab wann liegt eine Markenrechtsverletzung? Was ist bei markenrechtliche Abmahnungen zu beachten und wie ist der Ablauf? Wieso ist eine Markenrecherche wichtig vor der Markenanmeldung?

Ab wann liegt eine Markenrechtsverletzung vor?

Der markenrechtliche Schutz wird dann verletzt, wenn Konkurrenten dasselbe Markenzeichen oder ein „zum Verwechseln“ ähnliches Zeichen für ihre Zwecke verwenden und damit die Unterscheidungskraft der Marke aushöhlen. Es geht also darum, ob potenzielle Kunden oder Verbraucher Gefahr laufen, die von der Konkurrenz verwendete Marke mit der geschützten Marke zu verwechseln. Hierbei sind viele Möglichkeiten denkbar.

So bietet die Digitalisierung zusammen mit dem Internet ein großes Umfeld mannigfacher Markenverletzungen – vom frechen „Copy-and-paste“ bis zur betrügerischen Nachahmung. Auch wer selbst eine Marke kreiert, läuft Gefahr, wegen einer Markenverletzung belangt zu werden, wenn diese einer bereits geschützten Marke zu sehr ähnelt.

Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung, was ist zu beachten?

Prüfen Sie zunächst, ob wirklich eine Markenverletzung gegeben ist. Bevor Sie eine Abmahnung aussprechen und ein entsprechendes Muster verwenden, muss mit Sicherheit feststehen, dass tatsächlich auch eine Verletzung Ihrer Marke gegeben ist. Eine unberechtigte und vorschnelle Abmahnung kann schnell zum Boomerang werden, nämlich dann, wenn der Abgemahnte die Abmahnung anwaltlich als unberechtigte Schutzrechtsverwarnung zurückweisen lässt. Hier können dem Abmahnenden schnell Kosten über 2.000 € entstehen.

Wenn Sie nach eigener oder anwaltlicher Prüfung sicher sind, dass eine Markenverletzung begangen wurde, sollten Sie zunächst den Verstoß dokumentieren. Machen Sie Screenshots, Bilder oder Testkäufe. Ziehen Sie ggf. Zeugen dazu, die die Markenverletzung bezeugen können. In einem zweiten Schritt kann dann die Abmahnung ausgesprochen werden. Es muss die Marken richtig angegeben werden. Eine Unterlassungserklärung müssen Sie nicht mitschicken. Wichtig ist, dass der Zugang der Abmahnung sichergestellt wird. Eine Abmahnung per E-Mail reicht nicht aus. Des Weiteren müssen Sie eine Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung setzen. Diese Frist muss angemessen sein. Eine Frist von 2 Wochen ist regelmäßig angemessen.

Wie läuft eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung ab?

Wer eine solche Verletzung seiner Marke feststellt und sich dagegen wehren möchte, sollte zunächst die vermutete Verletzungshandlung dokumentieren. Hier bieten sich zum Beispiel bei Verstößen im Internet mit Screenshots mit Datum an. Dadurch kann später ohne weiteres überprüft werden, ob ein entsprechender Verstoß vorliegt oder nicht. Im Anschluss hieran muss die Abmahnung verfasst werden. Diese sollte zunächst den Sachverhalt enthalten, aufgrund dessen die Markenrechtsverletzung geltend gemacht wird.

Nach Markenrechtsverstoß folgt in der Regel Unterlassungserklärung

Als Nächstes sollte der Abmahnende seine Rechtsansicht darlegen und belegen, sodass klar verständlich ist, dass ein Als Nächstes sollte der Abmahnende seine Rechtsansicht darlegen und belegen, sodass klar verständlich ist, dass ein Markenrechtsverstoß vorliegt. Schließlich werden in der Regel eine vorformulierte Unterlassungserklärung angehängt sowie die Anwaltskosten und gegebenenfalls Auskunftsansprüche geltend gemacht.