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Filesharing Abmahnung erhalten – Was nun?

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Filesharing Abmahnung erhalten – Was nun?

Wenn Sie diesen Artikel lesen, dann haben Sie wahrscheinlich eine Filesharing Abmahnung erhalten. Dies bedeutet, dass Ihnen vorgeworfen wird, über eine Internettauschbörse (Filesharings-Plattform / P2P) urheberrechtlich geschützte Inhalte wie Filme, Serien, Musik oder Computerspiele illegal an Dritte weitergegeben zu haben.

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Was wird in einer Filesharing Abmahnung von Ihnen gefordert?

In der Filesharing Abmahnung werden verschiedene Forderungen gestellt. Üblicherweise wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt, in der Sie sich verpflichten, das betreffende Material nicht erneut illegal zu teilen. Zusätzlich dazu werden oft die Erstattung der Anwaltskosten und die Zahlung eines Schadensersatzes gefordert. Die Höhe dieser Beträge kann variieren.

Filesharing Abmahnung: Die Verantwortung des Anschlussinhabers

Es ist wichtig zu wissen, dass der Inhaber des Internetanschlusses eine sogenannte sekundäre Darlegungslast trägt. Das bedeutet, es reicht nicht aus, wenn Sie als Empfänger der Abmahnung einfach bestreiten, der Täter der Urheberrechtsverletzung gewesen zu sein. Sie müssen darlegen können, welche Personen Zugang zu Ihrem Internetanschluss hatten und als mögliche Täter infrage kommen.

Anwalt für Filesharing Abmahnung im Urheberrecht

Filesharing Abmahnung erhalten? Individuelle Verteidigungsmöglichkeiten

Jede Filesharing Abmahnung ist einzigartig und die Verteidigungsmöglichkeiten hängen vom Einzelfall ab. Es ist ratsam, sich an einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Anwalt für Urheberrecht zu wenden. Dieser kann die Abmahnung prüfen, die Erfolgsaussichten einer Verteidigung einschätzen und Sie über die besten nächsten Schritte informieren.

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Abmahnungen von verschiedenen Rechteinhabern

Es gibt eine Vielzahl von Rechteinhabern, die Abmahnungen wegen Filesharings verschicken. Einige sind große Medienunternehmen, während andere kleinere Rechteinhaber sind. Es ist wichtig zu wissen, wer die Abmahnung verschickt hat, um die Glaubwürdigkeit und die möglichen Folgen besser einschätzen zu können.

Einige Beispiele von Rechteinhabern, die Abmahnungen versendet haben, sind AEGIS Multimedia Protection GmbH, Astragon Software GmbH, Bastei Lübbe AG und viele andere. Es ist wichtig zu betonen, dass das Vorhandensein eines Namens in dieser Liste nicht bedeutet, dass die Abmahnung oder Forderung berechtigt war.

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Mehr zum Thema

Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass vom Anschlussinhaber Nachforschungen zur Nutzungssituation im konkreten Tatzeitpunkt erwartet werden. Das bedeutet, Sie sollten genau prüfen, wer zu dem in der Abmahnung genannten Zeitpunkt Zugriff auf Ihren Internetanschluss hatte.

Es ist zu beachten, dass die Veröffentlichung einer Liste von Rechteinhabern, die Abmahnungen verschickt haben, nach der Rechtsprechung zulässig ist. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die in der Liste genannten Abmahnungen oder Forderungen automatisch berechtigt oder unberechtigt sind.

Wenn Sie eine Filesharing Abmahnung erhalten haben, sollten Sie nicht voreilig handeln. Nehmen Sie die Abmahnung ernst, aber lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten, bevor Sie weitere Schritte unternehmen. Dies kann Ihnen helfen, unnötige Kosten zu vermeiden und Ihre Rechte effektiv zu verteidigen.

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