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Abmahnung im Arbeitsrecht wegen Krankheit, Schlechtleistung oder Arbeitsverweigerung

Abmahnung im Arbeitsrecht wegen Krankheit, Schlechtleistung oder Arbeitsverweigerung?

Abmahnung im Arbeitsrecht – Ein wichtiges Instrument bei Verstößen

Im Arbeitsrecht ist die Abmahnung ein häufig genutztes Mittel, um Fehlverhalten von Arbeitnehmern zu rügen. Sie ist der erste Schritt, bevor weitergehende arbeitsrechtliche Konsequenzen wie eine Kündigung in Betracht gezogen werden können. Doch wann ist eine Abmahnung gerechtfertigt? Und was tun, wenn eine Abmahnung aufgrund von Krankheit, Schlechtleistung oder Arbeitsverweigerung ausgesprochen wird?

Die Anwaltskanzlei MARIS aus Oberhausen berät sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer kompetent in diesen Fragen und hilft bei der rechtlichen Umsetzung.

Abmahnung im Arbeitsrecht wegen Krankheit, Schlechtleistung oder Arbeitsverweigerung

Abmahnungen im Arbeitsrecht – Was ist eine Abmahnung?

Eine Abmahnung ist eine formale Rüge des Arbeitgebers gegenüber einem Arbeitnehmer. Sie weist auf Fehlverhalten hin und fordert den Arbeitnehmer zur Besserung auf. Eine Abmahnung ist oft erforderlich, bevor eine Kündigung ausgesprochen werden kann.

Die Anwaltskanzlei MARIS berät Sie, wie Sie Abmahnungen korrekt aussprechen oder sich gegen ungerechtfertigte Abmahnungen wehren.

Abmahnung wegen Krankheit – Wann ist sie gerechtfertigt?

Eine Abmahnung wegen Krankheit ist grundsätzlich nicht möglich, solange der Arbeitnehmer krankheitsbedingt arbeitsunfähig ist.

Wenn jedoch wiederholt Krankmeldungen ohne ärztliche Bescheinigung erfolgen oder der Arbeitnehmer seine Pflichten zur Krankmeldung nicht einhält, kann eine Abmahnung gerechtfertigt sein.

Wir beraten Sie, wie Sie in solchen Fällen rechtssicher handeln.

Anwalt für Arbeitsrecht in Oberhausen

Abmahnung wegen Schlechtleistung – Wann ist sie notwendig?

Eine Abmahnung wegen Schlechtleistung wird ausgesprochen, wenn die Arbeitsqualität oder Effizienz des Arbeitnehmers wiederholt nicht den Anforderungen entspricht. Dabei muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zuvor die Möglichkeit zur Verbesserung gegeben haben.

Unsere Kanzlei hilft Ihnen, Abmahnungen aufgrund von Schlechtleistung korrekt zu formulieren.

Abmahnung im Arbeitsrecht wegen Krankheit, Schlechtleistung oder Arbeitsverweigerung?

Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung – Was tun bei Verweigerung von Arbeitsaufgaben?

Arbeitsverweigerung ist ein schwerwiegender Verstoß gegen den Arbeitsvertrag. Wenn ein Arbeitnehmer absichtlich Arbeitsaufgaben verweigert, kann dies eine Abmahnung nach sich ziehen. Zuvor sollte der Arbeitgeber jedoch prüfen, ob das Fehlverhalten gerechtfertigt ist.

Wir unterstützen Sie bei der rechtlichen Bewertung und Durchsetzung von Abmahnungen wegen Arbeitsverweigerung.

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Die rechtlichen Voraussetzungen einer Abmahnung im Arbeitsrecht

Eine Abmahnung muss die genaue Beschreibung des Fehlverhaltens sowie eine Aufforderung zur Verhaltensänderung enthalten. Der Arbeitnehmer muss auf die Konsequenzen hingewiesen werden.

Unsere Kanzlei stellt sicher, dass Ihre Abmahnung alle rechtlichen Anforderungen erfüllt und im Falle eines Rechtsstreits Bestand hat.

Eine Abmahnung ist häufig Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer zunächst eine Abmahnung aussprechen, bevor er ihm aufgrund des gleichen Fehlverhaltens kündigen kann. Das Ziel der Abmahnung ist, dem Arbeitnehmer die Chance zu geben, sein Verhalten zu ändern. Kommt es dennoch zur Kündigung, muss der Arbeitgeber den Nachweis führen, dass die Abmahnung erfolglos war. Wir unterstützen Sie dabei, die rechtlichen Schritte korrekt zu setzen.

Eine Abmahnung im Arbeitsrecht ist nicht immer rechtmäßig. Sie kann unzulässig sein, wenn sie aufgrund von Bagatellen ausgesprochen wird oder wenn der Arbeitgeber das Fehlverhalten nicht ordnungsgemäß dokumentiert hat. Eine pauschale Verwarnung ohne vorherige Ermahnung oder einen klaren Verweis auf das Fehlverhalten kann rechtlich problematisch sein. Wir prüfen für Sie, ob eine Abmahnung gerechtfertigt ist oder ob Sie dagegen vorgehen sollten.

Wenn ein Arbeitnehmer der Meinung ist, dass eine Abmahnung unberechtigt war, kann er dagegen vorgehen. Eine Abmahnung kann nicht einfach gelöscht oder ignoriert werden, aber sie kann unter Umständen angefochten werden. In solchen Fällen berät die Anwaltskanzlei MARIS aus Oberhausen zum Thema Arbeitsrecht Sie darüber, wie Sie gegen eine unberechtigte Abmahnung vorgehen können, beispielsweise durch eine Gegendarstellung oder eine Klage. Wir setzen uns für Ihre Rechte ein und prüfen die Rechtmäßigkeit der Abmahnung.

Abmahnung im Arbeitsrecht wegen Krankheit, Schlechtleistung oder Arbeitsverweigerung sind eine häufige, aber komplexe Angelegenheit. Egal, ob Sie als Arbeitgeber eine Abmahnung aussprechen müssen oder als Arbeitnehmer gegen eine unfaire Abmahnung vorgehen möchten – die Anwaltskanzlei MARIS für Arbeitsrecht aus Oberhausen bietet Ihnen kompetente rechtliche Unterstützung.

Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und alle Schritte korrekt umzusetzen, damit Sie vor Gericht oder in Verhandlungen erfolgreich sind.

Die Anwaltskanzlei MARIS aus Oberhausen bietet umfassende Unterstützung in vielen wichtigen Rechtsgebieten. Ob im Markenrecht, mit Markenrecherche, Markenanmeldung oder der Abwehr von Markenrechtsverletzungen, oder im Urheberrecht, wo wir Sie bei der Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen und Urheberrechtsverletzungen unterstützen – wir sind für Sie da. Weitere Schwerpunkte sind das Medienrecht, Bildrecht, IT-Recht, Datenschutzrecht, Arbeitsrecht, Moderecht, Designrecht, Wettbewerbsrecht und Kartellrecht. Auch bei der Erstellung und Prüfung von AGBs, der Patentanmeldung oder der Abwehr von Patentverletzungen stehen wir Ihnen zur Seite. Informieren Sie sich über unsere weiteren Rechtsberatungsdienste und lassen Sie sich kompetent und individuell beraten.

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