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Abmahnung wegen Zugänglichmachung des Songs „Pedro“ auf TikTok

Abmahnung wegen Zugänglichmachung - Song „Pedro“ auf TikTok

TikTok-Nutzung kann teure Abmahnung nach sich ziehen

Immer häufiger werden Nutzer:innen von TikTok mit einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung konfrontiert. Aktuell wird die unerlaubte Nutzung des Songs „Pedro“ von Jaxomy X Agatino Romero X Raffaella Carrà abgemahnt. Die B1 Recording GmbH lässt durch die Berliner Kanzlei IPPC Law gegen die angeblich unberechtigte Verwendung über einen gewerblichen TikTok-Account vorgehen. Die Vorwürfe sind rechtlich ernst zu nehmen.

Anwalt für Urheberrecht aus Oberhausen und Urheberrechtliche Abmahnung

Urheberrechtsverletzung durch Musiknutzung bei TikTok?

In der Abmahnung wird der betroffenen Person vorgeworfen, das Musikstück „Pedro“ unberechtigt öffentlich zugänglich gemacht zu haben – und zwar im Rahmen einer kommerziellen oder unternehmerischen Nutzung des Social-Media-Kanals TikTok.

Aus Sicht der Rechteinhaberin stellt dies eine Verletzung urheberrechtlicher Nutzungsrechte gemäß § 97 UrhG dar.

Forderungen in der Abmahnung: Unterlassung, Auskunft, Zahlung

Die Abmahnung umfasst mehrere rechtliche Ansprüche:

  • Unterlassung und Beseitigung der Urheberrechtsverletzung (§ 97 Abs. 1 UrhG)

  • Auskunft über Art und Umfang der Nutzung (§ 101 UrhG)

  • Schadensersatz gemäß § 97 Abs. 2 UrhG

  • Aufwendungsersatz (§ 97a Abs. 3 UrhG)

Zudem wird die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags von 5.399 Euro gefordert – häufig zur „abschließenden Erledigung“ des Vorgangs.

Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen, Rechtsanwalt Oberhausen

Abmahnung erhalten? Professionelle Prüfung bei Abmahnungen durch Kanzlei MARIS

Wer eine solche Abmahnung wegen Musiknutzung auf TikTok erhält, sollte nicht unüberlegt handeln. Weder sollte die Unterlassungserklärung blind unterschrieben, noch der Vergleichsbetrag ungeprüft gezahlt werden. Viele Abmahnungen sind rechtlich angreifbar – oder überhöht angesetzt. 

Als Kanzlei für Urheberrecht und gewerblichen Rechtsschutz prüfen wir Ihre Abmahnung sorgfältig. Wir analysieren, ob die Nutzung tatsächlich gewerblich war, ob die geltend gemachten Ansprüche berechtigt sind und ob die Höhe des Schadensersatzes angemessen ist.

Anwalt für Urheberrecht & Filesharing Abmahnungen aus Oberhausen

Jetzt Kontakt aufnehmen – wir helfen sofort

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung wegen TikTok-Musik erhalten – etwa wegen der Nutzung des Songs „Pedro“? Dann zögern Sie nicht:
Kontaktieren Sie die Anwaltskanzlei MARIS – wir beraten und vertreten Sie kompetent im Urheberrecht, auch im Bereich Social Media und Musiknutzung.

Unsere Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz berät Sie individuell und fachlich fundiert. Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber der abmahnenden Kanzlei und helfen Ihnen, unnötige Verpflichtungen oder finanzielle Belastungen zu vermeiden.

Rechtsanwalt in Oberhausen - Ihre Anwaltskanzlei Maris

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Abmahnung wegen Nutzung des Songs ‚Pedro‘ auf TikTok

Nein, TikTok stellt zwar eine Musikbibliothek zur Verfügung, aber die meisten Inhalte sind nur für private Nutzer lizenziert. Wer die Plattform gewerblich nutzt, muss auf die kommerzielle Musikbibliothek zugreifen – diese ist nur über die Browserversion von TikTok erreichbar. Eine falsche Nutzung kann zu einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung führen.

TikTok stellt eine Musikbibliothek zur Verfügung – aber Achtung: Diese ist nicht für die kommerzielle Nutzung durch Unternehmen oder Selbstständige freigegeben. Das bedeutet: Wer TikTok gewerblich nutzt (z. B. zur Kundenakquise, Produktwerbung oder Imagepflege), darf nur auf die kommerziell lizenzierten Titel aus der TikTok-Musikbibliothek zurückgreifen.

Die kommerzielle TikTok-Musikbibliothek ist nicht in der App, sondern nur über die Browserversion der Plattform zugänglich. Viele Unternehmen oder Content Creator übersehen diesen Unterschied – und riskieren damit eine Abmahnung wegen unzulässiger Musiknutzung auf Social Media.

Eine Unterlassungserklärung ist eine rechtsverbindliche Zusicherung, den beanstandeten Verstoß künftig zu unterlassen. Sie ist meist strafbewehrt, d. h. bei erneutem Verstoß droht eine Vertragsstrafe. Wer diese Erklärung unterschreibt, gibt in der Regel auch ein Schuldanerkenntnis ab – das sollte unbedingt anwaltlich geprüft werden.

Reagieren Sie ruhig und überlegt. Unterschreiben Sie nicht voreilig die Unterlassungserklärung und zahlen Sie nicht sofort. Wenden Sie sich an eine auf Urheberrecht spezialisierte Kanzlei, wie die Kanzlei MARIS. Wir prüfen Ihre rechtliche Situation und entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie.

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